RS Vwgh 1997/4/24 96/06/0107

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.1997
beobachten
merken

Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht

Norm

MRG §27 Abs1 Z1;
MRG §27 Abs3;

Rechtssatz

Es ist nicht ersichtlich, inwiefern ein allfälliger Rückforderungsverzicht die Frage des Vorliegens einer verbotenen Vereinbarung gemäß § 27 Abs 1 Z 1 MRG berühren könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996060107.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten