Index
L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan TirolNorm
AVG §8;Rechtssatz
§ 38 Abs 3 lit b Tir ROG 1994 spricht dem Nachbarn ein Mitspracherecht und einen Immissionsschutz dahingehend zu, daß weder eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit noch eine gegenüber dem Zeitpunkt der Widmung als Wohngebiet bzw gemischtes Wohngebiet größere Belästigung insbesondere durch Lärm, Luftverunreinigungen, Geruch oder Erschütterungen und auch keine unzumutbare Verkehrsbelastung bewirkt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997060002.X01Im RIS seit
11.07.2001