RS Vwgh 1997/4/24 97/06/0002

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Veröffentlicht am 24.04.1997
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Index

L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
ROG Tir 1994 §38 Abs3 litb;

Rechtssatz

§ 38 Abs 3 lit b Tir ROG 1994 spricht dem Nachbarn ein Mitspracherecht und einen Immissionsschutz dahingehend zu, daß weder eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit noch eine gegenüber dem Zeitpunkt der Widmung als Wohngebiet bzw gemischtes Wohngebiet größere Belästigung insbesondere durch Lärm, Luftverunreinigungen, Geruch oder Erschütterungen und auch keine unzumutbare Verkehrsbelastung bewirkt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997060002.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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