RS Vwgh 1997/4/24 97/15/0039

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Veröffentlicht am 24.04.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;
VStG §51e Abs1;

Rechtssatz

Es gehört nicht zur Gewährung des Parteiengehörs, daß der Partei Mitteilung von ihrem eigenen Vorbringen im Verwaltungsverfahren gemacht wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997150039.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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