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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Vlbg 1972 §28;Rechtssatz
Ein (überörtlicher) Landesraumplan iSd § 7 Vlbg RPG und § 8 Vlbg RPG richtet sich als Verordnung an die Gemeinden. Eine in dieser Verordnung vorgesehene Stellung eines Antrages auf Bewilligung einer Ausnahme von einer nach dieser Verordnung zulässigen Widmung oder baulichen Nutzung kann daher nur von den Gemeinden vorgenommen werden.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996060068.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009