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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs1;Rechtssatz
Ein Erfahrungssatz, daß man einer Aufforderung zur Ablegung der Atemluftprobe nicht nachkommen wolle, würde schon bei der ersten Aufforderung zum Ausdruck gebracht, weshalb es nicht zu mehreren Aufforderungen kommen könne, besteht nicht.
Schlagworte
Alkotest VerweigerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997020050.X04Im RIS seit
12.06.2001