RS Vwgh 1997/4/25 95/19/0897

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.1997
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §24;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/22 93/01/0016 1

Stammrechtssatz

Die Ermächtigung zur Ausfolgung von Schriftstücken gemäß § 24 ZustG ist nicht auf die von der ausfolgenden Behörde zu erlassenden Bescheide beschränkt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995190897.X01

Im RIS seit

02.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten