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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des Sbg JagdG 1993 betreffend wildernde Hunde und Katzen mangels Darlegung der individuellen Betroffenheit des EinschreitersRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §102 Sbg JagdG 1993 betreffend das Recht zur Tötung wildernder Hunde und Katzen mangels Darlegung der individuellen Betroffenheit des Einschreiters.
Das Antragsvorbringen läßt jegliche konkrete Sachverhaltsschilderung sowohl in der Richtung vermissen, weshalb der vom Einschreiter (einem Mitglied der Österreichischen Rettungshunde-Brigade und Halter eines Rottweilers) eingesetzte Hund aus der Einwirkung durch den Antragsteller als Halter geraten sollte, als auch darüber, weshalb der Hund als "jagend" beurteilt werden könnte. Es ist nicht Aufgabe des Gerichtshofs, in dieser Beziehung bloße Vermutungen anzustellen und solcherart gewonnene vermeintliche Ansichten des Antragstellers zur Beurteilung der Antragsvoraussetzungen heranzuziehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Jagdrecht, Jagdschutz, HundeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:G301.1994Dokumentnummer
JFR_10048989_94G00301_01