RS Vwgh 1997/4/25 97/02/0111

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Veröffentlicht am 25.04.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
VwGG §45 Abs1;

Rechtssatz

Auch dem VwGG ist eine Verpflichtung auf Aussetzung eines verwaltungsbehördlichen Verfahrens im Falle der Stellung eines Wiederaufnahmeantrages an den VwGH nicht zu entnehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997020111.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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