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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §38;Rechtssatz
Auch dem VwGG ist eine Verpflichtung auf Aussetzung eines verwaltungsbehördlichen Verfahrens im Falle der Stellung eines Wiederaufnahmeantrages an den VwGH nicht zu entnehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997020111.X01Im RIS seit
20.11.2000