Index
E3L E13301400Norm
31990L0496 Nährwertkennzeichnungs-RL;Rechtssatz
Eine Definition des Begriffes der "empfohlenen Tagesdosis" ist der NährwertkennzeichnungsRL 90/496 EWG bzw der NWKV 1995 nicht zu entnehmen; schon aus diesem Grund bieten sie keine Grundlage für die Beurteilung der allgemeinen Verkehrsauffassung iZm der objektiven Eignung, die in § 1 Abs 1 Z 1 bis 4 AMG genannten Wirkungen hervorzurufen. Die erwähnten Regelungen vermögen somit nichts daran zu ändern, daß die Frage, ob eine Produkt, das Vitamine enthält, objektiv geeignet ist, die in § 1 Abs 1 Z 1 bis 4 AMG genannten Wirkungen hervorzurufen, von Fall zu Fall unter Berücksichtigung der beim jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis feststehenden pharmakologischen Eigenschaften der enthaltenen Vitamine und unter Bedachtnahme auf die Zusammensetzung des Produkts auf sachverständiger Basis zu lösen ist. Das Gemeinschaftsrecht räumt keinen Anspruch darauf ein, daß ein als Arzneimittel zu qualifizierendes Produkt als Verzehrprodukt - und somit ohne arzneimittelrechtliches Zulassungsverfahren - in Verkehr gebracht werden dürfe. Auch unter Gesichtspunkten des Gemeinschaftsrechts ist somit letztlich entscheidend, ob die Zuordnung des Produkts zum Arzneimittelbegriff auf der Grundlage eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahren erfolgte.
Gerichtsentscheidung
EuGH 682J0227 van Bennekom VORAB;Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 empfohlene TagesdosisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996100239.X06Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011