RS Vwgh 1997/4/28 96/10/0239

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Veröffentlicht am 28.04.1997
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Index

E3L E13301400
E3L E15202000
E6J
001 Verwaltungsrecht allgemein
82/04 Apotheken Arzneimittel
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

31990L0496 Nährwertkennzeichnungs-RL;
61982CJ0227 van Bennekom VORAB;
AMG 1983 §1 Abs1 Z1;
AMG 1983 §1 Abs1 Z2;
AMG 1983 §1 Abs1 Z3;
AMG 1983 §1 Abs1 Z4;
LMG 1975 §18;
LMG 1975 §3;
NWKV 1995;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine Definition des Begriffes der "empfohlenen Tagesdosis" ist der NährwertkennzeichnungsRL 90/496 EWG bzw der NWKV 1995 nicht zu entnehmen; schon aus diesem Grund bieten sie keine Grundlage für die Beurteilung der allgemeinen Verkehrsauffassung iZm der objektiven Eignung, die in § 1 Abs 1 Z 1 bis 4 AMG genannten Wirkungen hervorzurufen. Die erwähnten Regelungen vermögen somit nichts daran zu ändern, daß die Frage, ob eine Produkt, das Vitamine enthält, objektiv geeignet ist, die in § 1 Abs 1 Z 1 bis 4 AMG genannten Wirkungen hervorzurufen, von Fall zu Fall unter Berücksichtigung der beim jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis feststehenden pharmakologischen Eigenschaften der enthaltenen Vitamine und unter Bedachtnahme auf die Zusammensetzung des Produkts auf sachverständiger Basis zu lösen ist. Das Gemeinschaftsrecht räumt keinen Anspruch darauf ein, daß ein als Arzneimittel zu qualifizierendes Produkt als Verzehrprodukt - und somit ohne arzneimittelrechtliches Zulassungsverfahren - in Verkehr gebracht werden dürfe. Auch unter Gesichtspunkten des Gemeinschaftsrechts ist somit letztlich entscheidend, ob die Zuordnung des Produkts zum Arzneimittelbegriff auf der Grundlage eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahren erfolgte.

Gerichtsentscheidung

EuGH 682J0227 van Bennekom VORAB;

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 empfohlene Tagesdosis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996100239.X06

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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