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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
"Zivilisationsanforderungen" iSd Gesamtheit der durch den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt geschaffenen und verbesserten sozialen und materiellen Lebensbedingungen sind nicht Gegenstand eines im § 46 OÖ BauO 1976 umschriebenen subjektiven öffentlichen Rechtes des Nachbarn.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996050084.X04Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009