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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/04/23 89/05/0011 3 (hier betreffend § 49 Abs 1 OÖ BauO 1994)Stammrechtssatz
Die Frage, ob eine nachträgliche Baubewilligung erteilt werden kann, ist nach dem zum Zeitpunkt der Erlassung des Abbruchauftrages vorliegenden Sachverhalt zu prüfen.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997050065.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009