RS Vwgh 1997/4/29 96/05/0005

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Veröffentlicht am 29.04.1997
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Index

L85003 Straßen Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
LStG NÖ 1979 §6 Abs1;
LStG NÖ 1979 §6a Abs1;

Rechtssatz

Über die straßenbautechnischen Einwendungen, welche die Interessen der durch den Bauentwurf berührten Nachbarn betreffen, hat die Baubewilligungsbehörde abzusprechen. Auf die Umweltverträglichkeit hat die Behörde auch bei der Neuanlage, Umgestaltung und Umlegung von Gemeindestraßen Bedacht zu nehmen, ein diesbezügliches Mitspracherecht können die Nachbarn aber nicht beanspruchen (Hinweis E 25.10.1994, 94/05/0007).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996050005.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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