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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Ein befestigter Servitutsweg, der der Erschließung anderer Grundstücke dient, spielt bei der Beurteilung der projektierten Wohnhausanlage mit Stellplätzen und dazugehörigen Verbindungsweg keine Rolle, da die durch den immer schon vorhandenen Servitutsweg ausgehenden Emissionen nicht durch die baulichen Maßnahmen verursacht werden.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996050042.X03Im RIS seit
08.08.2001Zuletzt aktualisiert am
13.03.2013