RS Vwgh 1997/4/29 96/05/0281

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Veröffentlicht am 29.04.1997
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Index

L85002 Straßen Kärnten
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
LStG Krnt 1991 §2 Abs1 lita;
LStG Krnt 1991 §2 Abs2;
LStG Krnt 1991 §5 Abs1;

Rechtssatz

Einem bloß am Gemeingebrauch einer öffentlichen Straße iSd Krnt LStG 1991 Interessierten kommt ein subjektives öffentliches Recht weder im Verfahren über die Widmung, noch im jenem über die Endigung der Öffentlichkeit einer Straße zu, vielmehr ist der Gemeingebrauch nur ein Reflex des objektiven Rechts (Hinweis B 23.1.1996, 96/05/0011, B 21.5.1996, 96/05/0012).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996050281.X01

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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