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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO OÖ 1976 §45 Abs6;Rechtssatz
Ob Planungsabsichten der Gemeinde und des Bauwerbers "auseinander klaffen", kann im Baubewilligungsverfahren nur unter dem Gesichtspunkt der von den Baubehörden zu beachtenden Rechtsvorschriften beurteilt werden.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996050084.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009