RS Vwgh 1997/4/29 96/05/0005

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Veröffentlicht am 29.04.1997
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Index

L85003 Straßen Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
LStG NÖ 1979 §6a Abs1;

Rechtssatz

Dem Nachbarn steht in den von § 6a Abs 1 NÖ LStG erfaßten Belangen, also hinsichtlich der für sie zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen, kein Mitspracherecht zu. Er wird daher in keinem Recht verletzt, wenn die Behörde seinen diesbezüglichen Einwendungen nicht Rechnung trägt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996050005.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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