Index
L85003 Straßen NiederösterreichNorm
AVG §8;Rechtssatz
Dem Nachbarn steht in den von § 6a Abs 1 NÖ LStG erfaßten Belangen, also hinsichtlich der für sie zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen, kein Mitspracherecht zu. Er wird daher in keinem Recht verletzt, wenn die Behörde seinen diesbezüglichen Einwendungen nicht Rechnung trägt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996050005.X01Im RIS seit
20.11.2000