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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §16 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/06/16 94/19/0271 1Stammrechtssatz
Die Behörden des Verwaltungsverfahrens haben von sich aus Ermittlungen zum Vorliegen des Asylausschließungsgrundes nach § 2 Abs 2 Z 3 AsylG 1991 anzustellen, die auch die Frage der Verfolgungssicherheit und des Rückschiebungsschutzes umfassen. Diese Ermittlungsergebnisse sind sodann dem Asylwerber zur Vermeidung der Verletzung des Parteiengehörs vorzuhalten. Wurde jedoch (wie hier) das Parteiengehör nicht gewahrt, ist nicht auszuschließen, daß die belangte Behörde bei Vermeidung des begangenen Verfahrensfehlers angesichts der Behauptung des Asylwerbers, keinen Rückschiebungsschutz genossen zu haben, zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995010604.X02Im RIS seit
20.11.2000