RS Vwgh 1997/4/30 96/01/0026

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Veröffentlicht am 30.04.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1 impl;

Rechtssatz

Es hieße die Sorgfaltspflicht eines Rechtsanwaltes überspannen, wollte man von ihm verlangen, sich anläßlich der Anzeige eines Vertretungsverhältnisses - ohne entsprechende Anhaltspunkte - in jedem Fall vorsorglich bei der Behörde darüber zu informieren, ob bereits ein Bescheid an seinen Mandanten zugestellt worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996010026.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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