RS Vwgh 1997/4/30 95/01/0604

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Veröffentlicht am 30.04.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;

Rechtssatz

Der bloße Hinweis der Behörde, "daß die Asylbehörden bereits mehrfach in der Vergangenheit Ermittlungen über die Einberufung von Wehrdienstpflichtigen und deren Verwendung beim Heer angestellt haben, sodaß eine solche Ermittlungstätigkeit bzw Feststellung nicht in jedem gleichgelagerten Fall notwendig und geboten" sei, genügt der in § 58 Abs 2 iVm § 60 AVG sich ergebenden Forderung nach einer die Rechtsverfolgung durch die Partei ermöglichenden Bescheidbegründung nicht.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995010604.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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