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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Der bloße Hinweis der Behörde, "daß die Asylbehörden bereits mehrfach in der Vergangenheit Ermittlungen über die Einberufung von Wehrdienstpflichtigen und deren Verwendung beim Heer angestellt haben, sodaß eine solche Ermittlungstätigkeit bzw Feststellung nicht in jedem gleichgelagerten Fall notwendig und geboten" sei, genügt der in § 58 Abs 2 iVm § 60 AVG sich ergebenden Forderung nach einer die Rechtsverfolgung durch die Partei ermöglichenden Bescheidbegründung nicht.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995010604.X01Im RIS seit
20.11.2000