RS Vwgh 1997/4/30 96/01/0108

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Veröffentlicht am 30.04.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §16 Abs1;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Bringt der Asylwerber bei seiner erstinstanzlichen Befragung nur einen von mehreren möglichen Fluchtgründen (hier: nämlich seine Desertion, nicht aber seine politische Tätigkeit) in Zusammenhang mit seiner Flucht vor, so ist eine isolierte Betrachtung derselben durch die belangte Behörde gerechtfertigt; der Zusammenhang kann nicht in der Verfahrensrüge vor dem VwGH nachgeholt werden.

Schlagworte

Sachverhalt Neuerungsverbot Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996010108.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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