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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7 Abs1;Rechtssatz
Die Unterscheidung zwischen Fällen, in denen die Auflösung des Dienstverhältnisses auf einer (gegenüber dem Dienstgeber) freien Entscheidung des Beamten beruht, einerseits und solchen Fällen, in denen dies nicht der Fall ist - mag der Beamte die zu seiner Entlassung führenden Gründe in der Regel auch selbst herbeigeführt haben - andererseits erscheint nicht unsachlich.
§ 2 Abs 1 ÜberbrückungshilfenG ist für die Frage der Verfassungskonformität des § 1 Abs 2 ÜberbrückungshilfenG ohne Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997080018.X02Im RIS seit
18.10.2001