Index
68/01 BehinderteneinstellungNorm
BEinstG §1 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/08/0133 97/08/0135 97/08/0134Rechtssatz
Es entspricht der Heranziehung auch nur teilzeitbeschäftigter Dienstnehmer auf die gem § 1 Abs 1 BEinstG zu ermittelnde Pflichtzahl auf der anderen Seite die Möglichkeit, auch Behinderte in Teilzeitbeschäftigung auf die Erfüllung der Beschäftigungspflicht anzurechnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997080123.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
03.06.2014