RS Vwgh 1997/5/7 95/09/0187

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Veröffentlicht am 07.05.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/03/04 93/02/0194 5

Stammrechtssatz

Durch eine interne Vereinbarung mit den Gesellschaftern kann der Betriebsinhaber bzw der gemäß § 9 Abs 1 VStG strafrechtlich Verantwortliche ebensowenig seiner verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit entbunden werden wie er durch eine anderweitige berufliche Inanspruchnahme entschuldigt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995090187.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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