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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Eine Partei, deren Berufung wegen Unzulässigkeit des Vorbringens zurückgewiesen wurde, ist zur Beschwerde beim VwGH gegen den zurückweisenden Bescheid legitimiert.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997070009.X03Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
11.02.2010