RS Vwgh 1997/5/14 97/07/0009

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Veröffentlicht am 14.05.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §66 Abs4;
AVG §8;
VwGG §34 Abs1;
WRG 1959 §102 Abs1 litb;

Rechtssatz

Eine Partei, deren Berufung wegen Unzulässigkeit des Vorbringens zurückgewiesen wurde, ist zur Beschwerde beim VwGH gegen den zurückweisenden Bescheid legitimiert.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997070009.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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