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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §102 Abs10;Rechtssatz
Ein den Erfordernissen des § 44a VStG nicht entsprechender Alternativvorwurf ist unzulässig (Hinweis E 28.10.1987, 86/03/0131; hier: Dagegen hat die belBeh durch Eleminierung der Wortfolge "nicht mitgeführt" im erstinstanzlichen Straferkenntnis nicht verstoßen; daß der Alternativvorwurf in der Verfolgungshandlung mitenthalten war, verletzt den Besch nicht in seinen Rechten).
Schlagworte
Mängel im Spruch Spruch Begründung (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1 Spruch und Begründung) Tatvorwurf Beschreibung des in der BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995030083.X02Im RIS seit
12.06.2001