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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / FremdenpolizeiRechtssatz
Folge
Interessenabwägung
Zurückweisung eines Antrags auf "Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung nach Sri Lanka und nach Rußland sowie in die weiteren Durchreisestaaten im Sinne des §37 Abs1 und Abs2 FremdenG gemäß §54 Abs2 FremdenG".
Der Beschwerdeführer - seinen Angaben zufolge ein in seiner Heimat schwerst verfolgter und mißhandelter Tamile - befürchtet bei Abschiebung nach Sri Lanka "die sofortige Festnahme, Inhaftierung und schwerste Verfolgungen", "möglicherweise sogar den Tod".
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B3200.1995Dokumentnummer
JFR_10048880_95B03200_01