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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/04/18 95/20/0299 1Stammrechtssatz
Die mehrere Monate dauernde Folterung des Asylwerbers durch Organe des Staates während der Inhaftierung in einem Militärgefängnis als Übergriffe selbständig handelnder Einzelpersonen zu qualifizieren mit dem Bemerken, der Asylwerber hätte ja nicht einmal den Versuch unternommen, sich bei den zuständigen Stellen über die Mißhandlung zu beschweren, ist nicht nur nicht nachvollziehbar und somit unschlüssig, sondern erscheint auch angesichts der vom Asylwerber geschilderten Gesamtsituation (hier: Irak) unangebracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995200766.X03Im RIS seit
25.01.2001