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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §12 Abs1;Rechtssatz
Die Frage, ob eine Person durch mißbräuchliche Verwendung von Waffen die öffentliche Sicherheit gefährden könnte, ist eine Rechtsfrage, die von der Behörde auf Grundlage des festgestellten Sachverhaltes zu lösen ist (hier: Angesichts der festgestellten zahlreichen Verurteilungen aufgrund von Delikten gegen die körperliche Unversehrtheit anderer Personen wurde diese Frage bejaht).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997200060.X01Im RIS seit
25.04.2001