RS Vwgh 1997/5/15 97/20/0060

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Veröffentlicht am 15.05.1997
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §12 Abs1;

Rechtssatz

Die Frage, ob eine Person durch mißbräuchliche Verwendung von Waffen die öffentliche Sicherheit gefährden könnte, ist eine Rechtsfrage, die von der Behörde auf Grundlage des festgestellten Sachverhaltes zu lösen ist (hier: Angesichts der festgestellten zahlreichen Verurteilungen aufgrund von Delikten gegen die körperliche Unversehrtheit anderer Personen wurde diese Frage bejaht).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997200060.X01

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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