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L1 GemeinderechtNorm
B-VG Art141 Abs1 liteLeitsatz
Stattgabe der Anfechtung der Aberkennung eines Mandats eines Gemeinderats mangels ausreichender Feststellungen hinsichtlich der entscheidungswesentlichen Frage der gesundheitlichen Eignung des Anfechtungswerbers zur Ausübung seines GemeinderatsmandatsRechtssatz
Zur entscheidungswesentlichen Frage, ob der Anfechtungswerber die gesundheitliche Eignung zur Ausübung seines Gemeinderatsmandats verloren hat, wurden insgesamt keine ausreichenden Feststellungen getroffen.
Da die belangte Behörde folglich von einer unzulänglichen amtsärztlichen Bescheinigung iSd §29 Abs1 litb Stmk GdO 1967 ausging, die eine abschließende Beantwortung der Frage nach den Voraussetzungen des Mandatsverlusts iSd Gesetzes nicht zuließ, war der angefochtene Bescheid allein schon deshalb als rechtswidrig aufzuheben (s zB VfSlg 2038/1950, 2890/1955 und 2915/1955).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bescheidbegründung, VfGH / MandatsverlustEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:WII1.1994Dokumentnummer
JFR_10048873_94W0II01_01