RS Vfgh 1995/11/27 WII-1/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.1995
beobachten
merken

Index

L1 Gemeinderecht
L1000 Gemeindeordnung

Norm

B-VG Art141 Abs1 lite
Stmk GdO 1967 §29

Leitsatz

Stattgabe der Anfechtung der Aberkennung eines Mandats eines Gemeinderats mangels ausreichender Feststellungen hinsichtlich der entscheidungswesentlichen Frage der gesundheitlichen Eignung des Anfechtungswerbers zur Ausübung seines Gemeinderatsmandats

Rechtssatz

Zur entscheidungswesentlichen Frage, ob der Anfechtungswerber die gesundheitliche Eignung zur Ausübung seines Gemeinderatsmandats verloren hat, wurden insgesamt keine ausreichenden Feststellungen getroffen.

Da die belangte Behörde folglich von einer unzulänglichen amtsärztlichen Bescheinigung iSd §29 Abs1 litb Stmk GdO 1967 ausging, die eine abschließende Beantwortung der Frage nach den Voraussetzungen des Mandatsverlusts iSd Gesetzes nicht zuließ, war der angefochtene Bescheid allein schon deshalb als rechtswidrig aufzuheben (s zB VfSlg 2038/1950, 2890/1955 und 2915/1955).

Entscheidungstexte

  • W II-1/94
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 27.11.1995 W II-1/94

Schlagworte

Bescheidbegründung, VfGH / Mandatsverlust

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1995:WII1.1994

Dokumentnummer

JFR_10048873_94W0II01_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten