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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
ARG 1984 §23;Rechtssatz
Ist eine Publikation durch Aushang (hier: gem § 25 AZG) vorgeschrieben, so können fehlende Aushänge nicht durch aufgelegte Mappen ersetzt werden - anders als im umgekehrten Fall von Aushang statt Auflage (Hinweis E 15.12.1992, 88/08/0192).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997110028.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013