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63 Allgemeines Dienst- und BesoldungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des VertragsbedienstetenG 1948 als überschießendRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §24 Abs9 VertragsbedienstetenG 1948.
Im §24 Abs9 VertragsbedienstetenG 1948 werden drei voneinander trennbare Tatbestände für die Beendigung des Dienstverhältnisses aufgezählt: nämlich Dienstverhinderungen wegen Unfall oder Krankheit oder aus Gründen des Abs7. Der Antragsteller ist nur durch den Tatbestand der Dienstverhinderung wegen Krankheit in seiner Rechtssphäre durch die gegenständliche Gesetzesstelle verletzt. Damit aber erweist sich der den gesamten §24 Abs9 umfassende Antrag als überschießend und - allein schon aus diesem Grund - zur Gänze unzulässig (vgl VfSlg 11345/1988, 11610/1988).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Dienstrecht, Vertragsbedienstete, DienstverhinderungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:G1213.1995Dokumentnummer
JFR_10048873_95G01213_01