RS Vwgh 1997/5/21 96/19/0542

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Veröffentlicht am 21.05.1997
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
StGB §53;

Rechtssatz

Die Gefährdung öffentlicher Interessen durch den Fremden zeigt sich umso deutlicher, wenn der Fremde auch durch gerichtliche Verurteilungen bzw den Widerruf der bedingten Strafnachsichten nicht von der Begehung weiterer, schwerwiegender Delikte abgehalten werden konnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996190542.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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