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Norm
Rechtssatz
Soweit das Genußrechtskapital als Fremdkapital zu qualifizieren ist, führt es zu einem Abzug nach § 64 BewG. Einem Abzug steht der Umstand nicht entgegen, daß Genußrechte in § 63 BewG, nicht aber in § 64 BewG genannt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
Im RIS seit