RS Vwgh 1997/5/21 95/14/0151

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Veröffentlicht am 21.05.1997
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
21/02 Aktienrecht
32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Norm

AktG 1965 §174 Abs3;
AktG 1965 §174 Abs4;
BewG 1955 §63;
BewG 1955 §64;
KVG 1934 §2 Z1;
KVG 1934 §6 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Soweit das Genußrechtskapital als Fremdkapital zu qualifizieren ist, führt es zu einem Abzug nach § 64 BewG. Einem Abzug steht der Umstand nicht entgegen, daß Genußrechte in § 63 BewG, nicht aber in § 64 BewG genannt sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995140151.X04

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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