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24/01 StrafgesetzbuchNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
Bereits die einmalige Fälschung einer besonders geschützten Urkunde - hier: eines österreichischen Führerscheines - genügt zur Annahme der Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995190817.X02Im RIS seit
02.05.2001