Index
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
AktG 1965 §174 Abs3;Rechtssatz
Obwohl die Gewährung von Genußrechten nur in § 174 Abs 3 und 4 AktG geregelt ist, können Genußrechte auch von einer GmbH oder einem anderen Kaufmann begeben werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995140151.X02Im RIS seit
14.01.2002