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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AufG 1992 §4;Rechtssatz
Hat die Behörde, nachdem sie den Antrag des Fremden auf Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung abgewiesen hatte, nunmehr eine Aufenthaltsbewilligung erteilt, deckt aber der von der Bewilligung umfaßte Zeitraum nicht den gesamten Zeitraum seit dem Ablauf der ursprünglich erteilten Aufenthaltsbewilligung ab, so kann von einer Gegenstandslosigkeit des gegen den abweisenden Bescheid eingeleiteten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens keine Rede sein (Hinweis E 19.12.1996, 95/19/0538).
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996190566.X01Im RIS seit
11.07.2001