RS Vwgh 1997/5/21 96/19/0566

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Veröffentlicht am 21.05.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §4;
AVG §56;
VwGG §33 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Hat die Behörde, nachdem sie den Antrag des Fremden auf Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung abgewiesen hatte, nunmehr eine Aufenthaltsbewilligung erteilt, deckt aber der von der Bewilligung umfaßte Zeitraum nicht den gesamten Zeitraum seit dem Ablauf der ursprünglich erteilten Aufenthaltsbewilligung ab, so kann von einer Gegenstandslosigkeit des gegen den abweisenden Bescheid eingeleiteten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens keine Rede sein (Hinweis E 19.12.1996, 95/19/0538).

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996190566.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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