Index
10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §86Leitsatz
Einstellung des Verfahrens aufgrund Klaglosstellung; kein KostenzuspruchRechtssatz
Der bekämpfte Bescheid wurde im Zuge einer amtswegigen Wiederaufnahme behoben, da aufgrund einer verspäteten Anmeldung eines Glücksspielautomaten über den Abgabenzeitraum neuerlich abgesprochen werden mußte. Der Bescheid wurde sodann im identen Sinn und Wortlaut unter Berücksichtigung des weiteren Automaten wieder erlassen.
Keine Klaglosstellung iSd §88 VfGG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Klaglosstellung, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B2374.1995Dokumentnummer
JFR_10048873_95B02374_2_01