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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AufG 1992;Rechtssatz
Die Erteilung einer Bewilligung nach dem AufenthaltsG 1992 oder eines sonstigen Aufenthaltstitels bewirkt eine maßgebliche Änderung des für die Erlassung des Bescheides, mit dem der Fremde ausgewiesen wurde, maßgeblichen Sachverhaltes, mit dem Ergebnis, daß dieser nicht mehr durchgesetzt werden darf.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996210140.X01Im RIS seit
02.05.2001