Index
35/02 ZollgesetzNorm
MOG 1985 §1 idF 1992/373;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/16/0010 1Stammrechtssatz
In einem nach § 20 MOG erlassenen Bescheid wird nur der Importausgleich für eine bestimmte Menge von Erzeugnissen aus Milch festgestellt, der sodann der Erhebung des Importausgleiches zugrunde gelegt wird. Über die Frage, ob und inwieweit Erzeugnisse aus Milch eingeführt wurden und hiefür die Zollschuld entstanden ist, spricht ein derartiger Bescheid nicht ab. Vielmehr ist darüber vom zuständigen Zollamt abzusprechen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996160087.X02Im RIS seit
27.04.2001