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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §881;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/16/0252 96/16/0253 96/16/0254Rechtssatz
Es kommt nach § 3 Abs1 Z 3 ErbStG nicht auf die rechtsgeschäftliche Verfügung des Geschenkgebers an, sondern auf die VOLLZIEHUNG der vom Geschenkgeber erteilten Auflage bzw der dem Rechtsgeschäft beigefügten Bedingung. Dies ist bei der Prüfung zu beachten, ob der Schenkungssteuerbescheid innerhalb der Fünf-Jahres-Frist des § 207 Abs 2 BAO erlassen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996160251.X03Im RIS seit
03.04.2001