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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / BescheidLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung; Zurückweisung der Beschwerde zu gewärtigenRechtssatz
Die vorliegende Niederschrift stellt keinen anfechtbaren Bescheid dar, weil das Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen war. Der Bescheid der Wiener Landesregierung hinsichtlich des Ansuchens um Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft wurde erst am 13.03.95 erlassen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bescheidbegriff, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B243.1995Dokumentnummer
JFR_10048873_95B00243_01