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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1990/12/21 AW 88/17/0018 2Stammrechtssatz
Stattgebung - Zuerkennung der Milchverzichtsprämie - Durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wird der Eintritt der durch die Rechtsordnung an den Bescheid geknüpften Rechtswirkungen hinausgeschoben. Dies bewirkt bei Leistungsbescheiden, daß die auferlegte Leistung vorläufig nicht zu erbringen ist, bei rechtsgestaltenden Bescheiden, daß die Rechtsgestaltung vorläufig nicht eintritt, und bei Feststellungsbescheiden, daß die Feststellung noch nicht als verbindlich gilt (Hinweis B 18.4.1988, AW 88/17/0004, 0005, und die dort angeführte Lehre und Rechtsprechung).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Begriff der aufschiebenden WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:AW1997070019.A01Im RIS seit
25.01.2001