RS Vwgh 1997/5/26 96/17/0459

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Veröffentlicht am 26.05.1997
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60 impl;
BAO §167 Abs2;
BAO §93 Abs3 lita;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/17/0235 E 22. November 1999

Rechtssatz

Werden in der Begründung eines Bescheides erhobene Beweise wortwörtlich aneinandergereiht, ohne diese einer Würdigung zu unterziehen, wurde zu widersprechenden Beweisergebnissen keine Stellung bezogen und wurde deren Beweiswert nicht dargelegt, so entspricht dies nicht den Erfordernissen einer Bescheidbegründung.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996170459.X05

Im RIS seit

30.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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