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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §58 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/17/0235 E 22. November 1999Rechtssatz
Werden in der Begründung eines Bescheides erhobene Beweise wortwörtlich aneinandergereiht, ohne diese einer Würdigung zu unterziehen, wurde zu widersprechenden Beweisergebnissen keine Stellung bezogen und wurde deren Beweiswert nicht dargelegt, so entspricht dies nicht den Erfordernissen einer Bescheidbegründung.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996170459.X05Im RIS seit
30.01.2002