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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §26;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/17/0410 Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/17/0411 E 26. Mai 1997Rechtssatz
§ 26 EStG 1988 regelt Leistungen des Arbeitgebers, die nicht unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fallen. Es handelt sich dabei um nicht steuerbare Leistungen und nicht um steuerfreie Einkünfte. Daher können diese Leistungen nicht die nach § 26 Abs 2 GewStG von der Lohnsteuer befreiten Arbeitslöhne sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994170409.X02Im RIS seit
11.07.2001