RS Vwgh 1997/5/26 96/17/0335

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Veröffentlicht am 26.05.1997
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §239 Abs1;
LAO NÖ 1977 §186 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/18 89/16/0203 2 (hier zu § 186 NÖ LAO 1977)

Stammrechtssatz

Ohne ein rückzahlbares Guthaben auf dem Konto des Abgabepflichtigen kann einem Rückzahlungsantrag gemäß § 239 Abs 1 BAO kein Erfolg beschieden sein, denn ein Guthaben iSd § 239 Abs 1 BAO stellt sich als Ergebnis der Gebarung auf dem Abgabenkonto eines Steuerpflichtigen dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996170335.X01

Im RIS seit

09.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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