RS Vwgh 1997/5/27 96/04/0250

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Veröffentlicht am 27.05.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §22;
GewO 1994 §26;
GewO 1994 §28;

Rechtssatz

Daß Bescheide über die Nichterteilung der Nachsicht vom Befähigungsnachweis zu eigenen Handen zuzustellen seien, ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es ist nicht zu finden, daß die mit derartigen Bescheiden verbundenen Rechtsfolgen im Vergleich mit anderen Bescheiden in ihrer Bedeutung und Gewichtigkeit über dem Durchschnitt lägen, weshalb auch keine "besonders wichtigen Gründe" iSd § 22 zweiter Satz AVG vorliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996040250.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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