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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §45 Abs1;Rechtssatz
Daß binnen acht Monaten eine Fassade im Bereich eines feuchten Flecks instandgesetzt werden kann sowie jeweils binnen vier Monaten ein Duschabfluß instandgesetzt werden kann und die Rückwand eines WC standfest hergestellt werden kann (die entsprechenden Mängel binnen dieser Fristen behebbar sind), ist offenkundig und bedarf keines weiteren Beweises.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996050266.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
09.07.2009