Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §17 Abs1 Z1;Rechtssatz
Fordert eine Befähigungsnachweisvorschrift Fähigkeiten und Kenntnisse, die in einer praktischen Tätigkeit erworben wurden, so können diese nicht durch eine theoretische Ausbildung ersetzt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997040019.X01Im RIS seit
20.11.2000