RS Vwgh 1997/5/28 97/13/0004

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Veröffentlicht am 28.05.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §27;
VwGG §33 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0692/64 B 29. Juni 1964 RS 1

Stammrechtssatz

Wird der versäumte Bescheid vor Einleitung des Vorverfahrens über die Säumnisbeschwerde erlassen, so ist Klaglosstellung nach §33 Abs 1 leg cit eingetreten.

Schlagworte

SäumnisbeschwerdeVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997130004.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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