RS Vwgh 1997/5/28 96/13/0110

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Veröffentlicht am 28.05.1997
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Index

32 Steuerrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §103 Abs1;
EStG 1988 §103 idF 1993/818;
EStG 1988 §112a;
SteuerreformG 1993 Art1 Z65;

Rechtssatz

Die Rückkehr nach einer aus beruflichen Gründen erfolgten Wohnsitznahme im Ausland nach Österreich rechtfertigt für sich allein auch unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Steuergerechtigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Hinweis E 28.5.1986, 85/13/0174) noch keine Ausnahme von den allgemeinen Besteuerungsvorschriften.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996130110.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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