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32 SteuerrechtNorm
EStG 1988 §103 Abs1;Rechtssatz
Die Rückkehr nach einer aus beruflichen Gründen erfolgten Wohnsitznahme im Ausland nach Österreich rechtfertigt für sich allein auch unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Steuergerechtigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Hinweis E 28.5.1986, 85/13/0174) noch keine Ausnahme von den allgemeinen Besteuerungsvorschriften.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996130110.X02Im RIS seit
20.11.2000